Impressum privater Blogs
Das Impressum privater Blog ist eine nach deutschem Recht als Notwendigkeit klassifizierte Ordnung auf einer Webseite, unabhängig davon, ob diese privat oder geschäftlich betrieben wird. Dabei muss der Webmaster des Blogs mit selbigem auch keinerlei Gewinnabsicht hegen, indem beispielsweise Werbung oder Partnerprogramme eingebunden werden. Allein seinen eigenen Blog in Deutschland und auf einer .de Domain zu hosten reicht aus, um ein Impressum privater Blog zu einer unbedingten Notwendigkeit zu machen. Dabei sollte man vor allem als Privatperson darauf achten, dass das Impressum privater Blog konsequent erreichbar ist und zudem der Wahrheit vollständig entspricht.
Sollten Angaben im Impressum nicht übereinstimmen, fehlerhaft sein oder schlicht nicht erwähnt werden, riskieren Privatpersonen mitunter eine Abmahnung, bei welcher sich selbst die Abmahnkosten schon in dreistelliger Höhe belaufen können. Deshalb ist es auch für private Blogger unerlässlich, das Impressum privater Blog als erste Seite im Blog anzulegen. Es muss dabei den Namen des Webmasters enthalten, die vollständige Anschrift, sowie mindestens eine Kontaktmöglichkeit, zum Beispiel E-Mail oder Telefon. Zusätzlich muss im Impressum angegeben werden, welchen Rechtsstand der Webmaster des Blogs inne hält. Wird er zum Beispiel gewerblich betrieben, muss entweder auf die Kleinunternehmerregelung hingewiesen werden, oder die vollständige USt-ID vermerkt werden.
Zusätzlich ist zu beachten, dass das Impressum privater Blog klar gekennzeichnet und mit nur einem Mausklick auf jeder Seite zu erreichen sein muss. Das heißt im Klartext, dass ein Impressum nicht versteckt oder durch einen unbekannten Linkverweis gekennzeichnet sein darf. Am besten lassen sich diese Regelungen erfüllen, indem im Blog ein zusätzlicher Menüpunkt “Impressum” übernommen wird.
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